Nachhaltigkeit
Konformitätserklärung gemäß RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Wir bestätigen die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinie(n):
- REACH Verordnung (EG), Nr. 1907/2006 + Anhang XIV (letzte Änderung 2023/ 2482 vom 17.11.2023), die aktuelle rechtlich verbindliche SVHC-Liste ist unter https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table einsehbar (SVHC-250, Stand: 25.06.2025).
- RoHS 3 Konformität (2011/65 EU + Anhang 2 EU2024/1416) vom 13.03.2024
- POP Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/
Wir bestätigen, dass unsere Produkte nach unserem derzeitigen Kenntnisstand und basierend auf den Informationen unserer Lieferanten:
- keine Stoffe in Konzentrationen > 0,1 Masse-% je Erzeugnis enthalten, die in der aktuellen SVHC-Kandidatenliste der ECHA aufgeführt sind.
- die Grenzwerte der RoHS-Richtlinie für folgende Stoffe einhalten:
- Blei* (0,1%)
- Quecksilber (0,1%)
- Cadmium (0,01%)
- Sechswertiges Chrom (0,1%)
- Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1%)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1%)
*Bei Stählen/Halbzeugen, deren Legierung Pb (Blei) enthält, gilt die Ausnahmeregelung laut Amtsblatt der Europäischen Union, nachdem in diesen Stahllegierungen ein Bleianteil von bis zu 0,35% enthalten, sein darf.
Die Informationen, die in diesem Schreiben wiedergegeben werden, entsprechen zum Tag der Ausstellung dieses Schreibens nach besten Informationen und Kenntnissen der Richtigkeit.
Hier gibt es die Konformitätserklärung zum Download.